Der Stiftungsvorstand bestellt ein Kuratorium, dem zwischen 3 und 10 Personen des öffentlichen Lebens oder Personen anhören können, die Fachkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen. Das Kuratorium berät und unterstützt den Vorstand, um den Stiftungszweck so wirksam wie möglich zu erfüllen. Derzeit gehören die folgenden Personen dem Kuratorium an: